Satzung

 

GARTENHAUS – SATZUNG vom 11. August 2011

 

I. GRUNDSATZ

 

1. Das Gartenhaus ist ein von Studenten’ der AdBK München verwalteter Ausstellungsraum.

2. Das Gartenhaus versteht sich als Ausstellungsforum für zeitgenössische Kunst.

3. Im Gartenhaus findet ein dynamischer Ausstellungsbetrieb statt.

4. Die Ausstellungen werden von Studenten der AdBK München initiiert.

5. Das Gartenhaus schlägt die Brücke zum Kunstgeschehen jenseits der Akademie.

6. Das Gartenhaus richtet sich an die Öffentlichkeit.

7. Es gibt keine Jury.

8. Monetäre Aspekte stehen außen vor.

 

1.1. REGELUNGEN

1. Das Gartenhaus

1.1 Die Akademie überlässt der Studentenvertretung die Räume des Südeingangs des Gartenhauses der Akademie zur Nutzung und weiteren Überlassung an Dritte. (Nutzungsvereinbarung vom 23.03.09)

1.2 Die Nutzung ist an das Schreiben “Das Gartenhaus der Kunst- Ausstellungsforum” vom Februar 2009 gebunden.

1.3 In Bezugnahme auf dieses Schreiben wird zum 17.04.2009 diese Satzung erlassen, Über Satzungsänderungen Wird in der letzten Vollversammlung des Wintersemesters abgestimmt.

1.4 Die Grundhaltungskosten des Gartenhauses trägt die AdBK München.

 

2. Das Ausstellungssystem Gartenhaus

2.1 Das Gartenhau ist ein Forum aktueller Kunst.

2.2 Das Gartenhaus ist ein Raum in dem Kunst in Ausstellungsform gezeigt wird.

2.3 Das Gartenhau verfolgt keine kommerziellen Interessen.

 

3. Koordination des Ausstellungssystems

3.1 Die Betreuer des Gartenhauses verstehen sich als Koordinatoren des Ausstellungssystems.

3.2 Die Studentenschaft wählt in der letzten Vollversammlung des Wintersemesters die Koordinatoren des Gartenhauses für das folgende Sommer- und Wintersemester.

3.3 Die Koordinatoren unterzeichnen die Satzung.

3.4 Die Koordinatoren haben folgende Aufgaben: Koordination der Bespielung, Bekanntmachung und Vernetzung, fotografische Dokumentation und Archivierung der Ausstellungen, Administration der Webseite, Einweisen der Nachfolgekoordinatoren.

3.5 Die Koordination des Gartenhauses erfolgt freiwillig und unentgeltlich.

 

4. Initiative einer Ausstellung

4.1 Die Ausstellungen werden von einzelnen Studenten der AdBK München initiiert.

4.2 Der Initiator ist der Organisator.

4.3 Der Initiator trägt die Verantwortung für das Geschehen im Gartenhaus.

4.4 Der Initiator kann darüber hinaus als Künstler oder Kurator auftreten.

4.5 Der Initiator muss in jedem Fall AdBK externe Künstler und/oder Kuratoren einladen

4.6 Der Initiator kann Studenten der AdBK als Künstler und/oder Kuratoren einladen.

4.7 Der Initiator ist im Anschluss an die Ausstellung für ein Jahr für das GdK gesperrt.

4.8 Sollte der Initiator gegen die Satzung verstoßen ist er in Zukunft für das Gartenhau gesperrt.

4.9 Der Initiator ist zu einer selbständigen Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.

 

 

5. Konzeplion einer Ausstellung

5.1 Der Initiator muss eine Ausstellung oder eine Ausstellungsreihe konzipieren.

5.2 Das Ausstellungskonzept muss das Vorhaben und die Art der akademieübergreifenden Vernetzung schildern.

5.3 In das Ausstellungskonzept müssen mindestens zwei Personen involviert sein. (siehe 4.4 – 4.6)

5.4 Das Ausstellungskonzept beinhaltet maximal zwei aufeinander folgende Ausstellungen.

5.5 Das Ausstellungskonzept muss im Bewusstsein einer späteren Veröffentlichung verfasst sein.

 

6. Dynamik des Ausstellungssystems

6.1 Jahresablauf

6.1.1 Das Jahr wird in Semestern organisiert

6.1.2 Sollte die Nachfrage größer sein als zur Verfügung stehende Ausstellungstermine im Semester, wird per Los entschieden.

6.1.3 Es werden pro Jahr zwei einwöchige Zeitfenster für die Einreichung von Konzepten geschaffen.

6.1.4 Das Zeitfenster für die Einreichung von Konzepten für ein Semester ist immer

zwei Wochen vor Semesterbeginn.

6.1.5 Alle Termine werden auf der Webseite www.gartenhaus.adbk.de veröffentlicht.

6.1.6 Im Anschluss an die Abgabewoche werden die Einreichungen innerhalb der nächsten drei Werktage ausgewertet und die Initiatoren informiert.

6.2 Wochenablauf

6.2.1 Das Gartenhaus wird dem Initiator Donnerstag 10 Uhr übergeben.

6.2.2 Bei Schlüsselübergabe muss der Initiator 300, Euro Kaution hinterlegen und die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen.

6.2.3 Donnerstag-Mittwoch kann zum Aufbau der Ausstellung genutzt werden.

6.2.4 Donnerstag 19 Uhr findet die Ausstellungseröffnung statt.

6.2.5 Freitag-Montag, 14 – 20 Uhr, sind verbindliche Öffnungszeiten. Dienstag und Mittwoch ist Abbau und Wiederherstellung des Hauses.

6.2.6 Donnerstag 10 Uhr ist Schlüsselrückgabe, Im Falle von Verunreinigung bzw. nötiger Wiederherstellung werden anfallende Kosten mit der Kaution verrechnet.

 

7. Einreichung eines Ausstellungskonzeptes

7.1 Die Einreichung muss auf einem DinA4 Blatt ohne Abbildungen erfolgen.

7.2 Die Einreichung muss Name, Klasse, Telefonnummer und Emailadresse des Initiators, das Ausstellungskonzept, Namen und Aufgaben beteiligter Personen, Anzahl der Ausstellungswochen (1 oder 2, oder eine Aufbau und eine Ausstellung), den Wunschtermin, Datum und Unterschrift enthalten.

7.3 Bei zeitlicher Überlagerung mehrerer Wunschtermine von Initiatoren entscheidet das Los.

7.4 Die Einreichung muss zu den ausgewiesenen Terminen an der Pforte der AdBK München abgegeben werden.

 

* Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersicht wird in der Satzung auf die Velwendung von Doppelformen oder anderen Funktionsbezeichnungen von weibliche und männliche Personen verzichtet.